Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Umfang der Leistung
- Für vom Auftraggeber an Mag. Martina Rosa Pasqualin (in der Folge kurz Auftragnehmerin) beauftragte Leistungen gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, zB ob sie nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, rechtlichen Zwecken oder Patentverfahren oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
- Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Auftragnehmerin.
- Die weitere Verwendung in einem wesentlich anderen als dem ursprünglich genannten Zusammenhang oder eine Mehrfachverwendung ist von der Zustimmung der Auftragnehmerin abhängig und kann von der Bezahlung eines angemessenen (zusätzlichen) Honorars abhängig gemacht werden, insbesondere dann, wenn durch die Verbreitung des Textes, wirtschaftlicher Gewinn erzielt wird oder werden soll.
- Wird der Zweck einer Übersetzung der Auftragnehmerin nicht bekannt gegeben, so hat die Auftragnehmerin die Übersetzung nach ihrem besten Wissen lediglich zum Zwecke der Information auszuführen.
- Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin bei gleichzeitiger Übermittlung der dafür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bekannt geben.
2. Honorare
- Die Honorare für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen der Auftragnehmerin. Übersetzungen werden nach Zeichen des Textes in der Zielsprache berechnet und nach Seiten verrechnet, wobei Folgendes gilt: 1 Zeile = 55 Anschläge, 1 Seite = 30 Zeilen.
Als Mindestpreis pro Auftrag werden EUR 50,- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. - Etwaige Sonderwünsche sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren.
- Der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) bildet die Berechnungsbasis, es sei denn es ist ein Pauschalhonorar vereinbart.
- Beauftragt ein Rechtsanwalt oder Notar die Auftragnehmerin und verlangt die Ausstellung der Honorarnote auf seinen Mandanten, so erfolgt dies nur, wenn eine schriftliche Bestätigung des Mandanten vorgelegt wird, dass dieser die Kosten übernimmt. Dessen ungeachtet bleibt die solidarische Haftung des beauftragenden Rechtsanwaltes oder Notars aufrecht.
3. Lieferung
- Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (zB Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
- Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als Fixtermin ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen im Sinne des Punktes 3.1 erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail.
- Die mit der Lieferung verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
- Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei der Auftragnehmerin und trifft diese keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Die Auftragnehmerin hat jedoch – soweit zumutbar – dafür zu sorgen, dass die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
- Sämtliche gelieferten Unterlagen oder Dokumente bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Honorare für die vorgenommene Leistung im Eigentum der Auftragnehmerin. Mit Veräußerung der gelieferten Unterlagen oder Dokumente tritt der Auftraggeber die Kaufpreisforderung an die Auftragnehmerin ab.
4. Höhere Gewalt
- Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin jedoch angemessenen Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
- Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen:
Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
5. Gewährleistung
- Sämtliche Mängelrügen hinsichtlich der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung (Senden per E-Mail) der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
- Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
- Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Im Falle des Vertragsrücktritts hat der Auftraggeber alle von der Auftragnehmerin angefertigten Übersetzungen an diese zurückzustellen und darf diese weder verwenden noch in irgendeiner Weise verwerten. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
- Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
- Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
- Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.
- Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
- Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen und dieses Papier in eingescannter Form im pdf-Format, als tif-Datei oder als JPEG-Datei per elektronischer Post (E-Mail) an die Auftragnehmerin zu senden. Dies gilt auch für schwer lesbare Namen, Anschriften und Zahlen in Personenstandsurkunden und sonstigen Dokumenten.
- Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
- Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie zB E-Mail) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass sämtlicher Schriftverkehr mit der Auftragnehmerin trotz genereller Sicherheitsrisiken beim E-Mail-Verkehr auch per E-Mail erfolgen kann.
6. Schadenersatz
- Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist.
- Schadenersatzansprüche sind jedenfalls der Höhe nach mit einem Betrag von EUR 10.000,- begrenzt.
7. Zahlung
- Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu erfolgen oder unverzüglich nach Zugehen der Honorarnote durch Überweisung auf das von der Auftragnehmerin bekannt gegebene Bankkonto. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen zu verlangen. Bei großem Auftragsvolumen kann auch die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Dies ist dem Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit mitzuteilen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, mit dem Beginn der Übersetzungsarbeiten bis zum vollständigen Erhalt der Akontozahlung zuzuwarten. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
- Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (zB zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% zzgl. des Basiszinssatzes in Anrechnung gebracht. Für Konsumenten gilt der gesetzliche Zinssatz von 4%.
- Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, für welche eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch das Einstellen der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Auftragnehmerin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
8. Urheberrecht
- Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen, sondern garantiert der Auftraggeber, dass ihm alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
- Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck entsprechen. Bei Veröffentlichungen ist die Auftragnehmerin jedenfalls als Urheber der Übersetzung angemessen zu nennen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus der Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Auftraggeber solche Ansprüche unverzüglich anzuzeigen. Tritt der Auftraggeber trotz Streitverkündung einem gerichtlichen Verfahren nicht als Streitgenosse der Auftragnehmerin bei, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
9. Verschwiegenheitspflicht
- Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihr Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet die Auftragnehmerin nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.
10. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen Rechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und dessen Verweisungsnormen vereinbart. Als Gerichtsstand wird das am Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht vereinbart, sofern die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes keine zwingenden abweichenden Vorschriften vorsehen.
11. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHERINNEN BEI FERNABSATZGESCHÄFTEN
- Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, hat dieser das Recht, von einem Vertrag, der im Wege des Fernabsatzes gemäß § 3 Z 2 FAGG oder außerhalb von Geschäftsräumen gemäß § 3 Z 1 FAGG geschlossen wurde, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückzutreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
- Bei Widerruf wird die Auftragnehmerin alle Zahlungen, welche sie erhalten hat, spätestens binnen 14 Tagen zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel eingesetzt, wie bei der ursprünglichen Transaktion. Auf keinen Fall werden Entgelte berechnet.
- Wünscht der Auftraggeber, dass die Auftragnehmerin vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin zur vorzeitigen Vertragserfüllung auffordern und ein diesbezügliches Verlangen schriftlich erklären (§ 10 FAGG). Ein Musterschreiben findet sich unten als ANHANG 1.
- Tritt der Auftraggeber gemäß § 11 FAGG vom Vertrag zurück, nachdem er ein Verlangen auf vorzeigte Vertragserfüllung gemäß § 10 FAGG erklärt hat und hat die Auftragnehmerin darauf mit der Vertragserfüllung begonnen, hat der Auftraggeber einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von der Auftragnehmerin bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
12. SALVAORISCHE KLAUSEL
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
13. SCHRIFTFORM
- Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Anhang 1
Erklärung über das ausdrückliche Verlangen zur sofortigen Vertragsausfertigung gemäß § 10 FAGG und Bestätigung der Kenntnis der
Rechtsfolgen
Ich __________________________________(Name und Adresse) verlange hiermit ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Übersetzung sofort, somit vor Ablauf der 14-tägigen Frist für den Widerruf von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag gemäß § 11 FAGG begonnen wird und die Übersetzung vor Ablauf dieser Frist vollendet wird.
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich mein Recht zum Widerruf vom Vertrag verliere, sobald die Übersetzung vor Ablauf der Widerrufsfrist fertiggestellt ist.